AGB

 

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN AN AUSBILDUNGSANGEBOTEN DES

BILDUNGS- UND TECHNOLOGIEZENTRUMS DES KFZ-GEWERBES GMBH MÖCKERN

DAS KOMPETENZZENTRUM IN SACHSEN-ANHALT

Nachfolgende Bedingungen gelten für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungslehrgängen, überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen und Zusatzqualifikationen des Bildungs- und Technologiezentrums des Kfz-Gewerbes GmbH Möckern – Das Kompetenzzentrum in Sachsen-Anhalt (BTZ GmbH).

1. Anmeldung / Einladung
Die Anmeldung oder Einladung erfolgt schriftlich, elektronisch oder in Textform unter Angabe des vollen Namens, der Wohnanschrift und der Kursbezeichnung.

Sofern für die Teilnahme an einem Lehrgang eine persönliche Qualifikation oder Aufnahmeprüfung erforderlich ist oder für die Zulassung zu Prüfungen besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist dieses im Kursprogramm bzw. der Lehrgangsbeschreibung vermerkt.

Die Anmeldung bzw. Einladung ist verbindlich. Die Ausbildungsvereinbarung kommt mit der Einladung zum Lehrgang, in der Regel vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, zustande.

Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Eine Unterbringung im Internat ist nur bei rechtzeitiger schriftlicher Anmeldung (per Mail) durch den Ausbildungsbetrieb, vorbehaltlich vorhandener Unterbringungskapazitäten, möglich. Der Vertrag über die Internatsunterbringung kommt erst durch verbindliche Zusage der BTZ GmbH zustande. Die Unterbringung im Rahmen der überbetrieblichen Lehrunterweisung beinhaltet eine Vollverpflegung. Eine Trennung der Verpflegungs- und Übernachtungsleistung ist nicht zulässig. Bei unberechtigter Internatsanmeldung werden die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. Bei Nichtinanspruchnahme eines gebuchten Internatsplatzes machen wir einen Schadenersatz in Höhe von 90% der Gesamtkosten geltend.

2. Lehrgangskosten
Die Lehrgangskosten werden insgesamt mit Rechnungslegung fällig und sind innerhalb der genannten Zahlungsziele zu entrichten. Eine Förderung des Kurses oder des Teilnehmers aus Drittmitteln wird berücksichtigt. Ratenzahlungen sind nach entsprechender Prüfung und Vereinbarung in Ausnahmefällen möglich.

3. Vertragsbeendigung
Nach erfolgter verbindlicher Anmeldung kann sich der Teilnehmer nur unter folgenden Bedingungen vom Vertrag lösen. Beendigung bei:

Der Teilnehmer kann jeweils bis Lehrgangsbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen bzw. verbindlich anmelden.

Bei nachgewiesener Verhinderung durch Krankheit oder sonst vom Teilnehmer nicht verschuldete Verhinderung mit erheblicher Dauer wird nur eine anteilige Lehrgangsgebühr in Höhe des Aufwandes berechnet. Der Anspruch auf volle Vergütung des Lehrganges wird durch im Verhältnis zur Kursdauer unerhebliche Fehlzeiten nicht berührt.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten oder -abschnitte berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Lernmittel- und Nebenkosten können auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nicht erstattet werden. 

4. Durchführung
Die Kurse können nur durchgeführt werden, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht wird. Änderungen der Kursgebühren, der Unterrichtsstunden, der Unterrichtstage oder des Lehrplanes behalten wir uns vor. Die BTZ GmbH hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder wegen anderer zwingender Gründe einzelne Veranstaltungen abzusagen. Sie ist dann verpflichtet, hierauf bereits gezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer gegenüber der BTZ GmbH sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.

5. Dozenten
Ein Wechsel der Referenten/Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.

6. Unterrichtsmittel / Urheberrecht
Die den Teilnehmern entgeltlich oder unentgeltlich ausgehändigten Vervielfältigungen oder Unterrichtshilfsmittel sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie dürfen weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht werden.

7. Persönliche Sachen
Teilnehmer an Werkstattkursen haben die Möglichkeit, für die Dauer des Lehrgangs einen Umkleideschrank zu nutzen. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt die BTZ GmbH keine Haftung, soweit kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden der BTZ GmbH vorliegt.

8. Haftung
Der Teilnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmitteln.

9. Textformerfordernis
Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen, um wirksam zu werden, der Bestätigung durch die BTZ GmbH in Textform.

10. Hausordnung / Internatsordnung
Die Haus- und Internatsordnung ist im Eingangsbereich der Schulungsstätte und des Internates angebracht und ist somit Bestandteil der Teilnahmebedingungen.

Verstöße gegen die Haus- und Internatsordnung berechtigen die BTZ GmbH zum Ausschluss von Teilnehmern am Lehrgang.

11. Datenerhebung
Die übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Firma, Anschrift, …) werden durch die BTZ GmbH zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Innerhalb der BTZ GmbH erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung Ihrer Wünsche und Anforderungen benötigen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister, Erfüllungsgehilfen und Vertragspartner können zu diesen Zwecken Daten erhalten.

Eine Weitergabe oder sonstige Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass

•  dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist. So kann es beispielsweise erforderlich sein, dass wir Ihre persönlichen Daten an unsere Dienstleister, Erfüllungsgehilfen und Vertragspartner, ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung, weitergeben;

•  dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist;

•  Sie zuvor eingewilligt haben.

Weitere Einzelheiten zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen (Link).

12. Schlussbestimmung
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge mit Kaufleuten ist Möckern.

13.  Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die BTZ GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Möckern, September 2023

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