Meisterausbildung
Kfz-Technikermeister sind Experten und Vorbild. Sie geben Wissen weiter, leiten Unternehmen, führen Mitarbeiter und bilden den Nachwuchs aus. Neben technischem Fachwissen sind unter anderem die Koordinierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen, betriebswirtschaftlichen Abläufen, Qualitätsmanagement, Marketing, Kundenkontakten und Aspekte der Personalführung wichtige Arbeitsaufgaben. Mit dem Meisterbrief weisen sie einen Abschluss vor, der national und international anerkannt und geachtet ist. Seit 2020 wird allen Meisterabschlüssen zusätzlich der Titel Bachelor Professional verliehen. Damit ist der Meister nun auch namentlich dem Europäischen Qualifikationsrahmen angepasst.
Nehmen Sie Ihre Karriere in Ihre Hand! Der Meisterbrief bietet Ihnen gute Chancen für Aufstieg und Führungsverantwortung. Sie erwerben fundierte Kenntnisse in Fachpraxis (Teil I) und Fachtheorie (Teil II), Betriebswirtschaft, Recht, kaufmännischem Wissen (Teil III) und Berufs- und Arbeitspädagogik (Teil IV/ADA). In allen vier Teilen der Prüfungsvorbereitung erlangen Sie im BTZ Kenntnisse und Fähigkeiten für eine sichere Existenz.
Der Meisterabschluss ist eine hervorragende Grundlage für die Selbstständigkeit. Als Existenzgründer oder bei einer Betriebsübernahme bestehen für handwerkliche Meisterbetriebe wesentlich höhere Überlebenschancen als bei Existenzgründungen in anderen Bereichen.
Wo können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in bester Qualität erwerben? Natürlich in einer dem Kraftfahrzeuggewerbe zugehörigen Bildungseinrichtung. Die Meisterkurse im BTZ Möckern bereiten Sie optimal auf die Prüfungen und Ihre künftigen Aufgaben vor. Bisher haben mehr als 3500 Meister von den hervorragenden technischen und personellen Voraussetzungen und der professionellen Wissensvermittlung im BTZ profitiert.
Die Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung – KfzTechMstrV wurde am 5. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 1987) veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Damit werden die Regelungen aus dem Jahr 2000 (BGBl. I 1286) abgelöst. Die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen werden an die künftigen Anforderungen des Meisterberufsbildes angepasst. Die neue Verordnung wird den Ansprüchen an eine handlungs- und prozessorientierte Prüfung gerecht und berücksichtigt dabei unter anderem Aspekte der Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Die Folge ist, dass wir die Vorbereitungskurse Teil I+II in Teilzeit ab 2020 und in Vollzeit ab 2021 nach den Anforderungen der neuen Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung ausrichten.
Die Inhalte der allgemeinen Teile orientieren sich weiter an den Vorgaben und Anforderungen der Meisterprüfungsverordnung (Teil III /Teil IV) – AMVO vom 04.11.2011 (BGBL. I S. 2149).
Seit 2012 ist der Meisterabschluss im Rahmen des europäischen und nationalen Qualifikationsrahmens auf Stufe 6 von 8 Stufen eingeordnet. Damit liegt der Meisterabschluss auf der gleichen Kompetenzstufe wie der Bachelor und ermöglicht den Zugang zum Studium an Hoch- und Fachschulen.