Fördermöglichkeiten

 

Für Ihre berufliche Qualifizierung können Sie verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen. An erste Stelle steht die Förderung über das „Aufstiegs-BAföG“, früher auch Meister-BAföG genant. Seit 2016 gibt es eine Förderung von bis zu 15 000,- Euro für die Meisterausbildung.  Ab 01.08.2020 wird die AFGB-Novelle wirksam, die positive Änderungen und finanzielle Verbesserungen bringt. Alle wichtigen Informationen und Änderungen zu Förderbeträgen, Förderbedingungen und Formulare finde Sie zum Download auf der Seite www.meister-bafoeg.info

Mit der Aufstiegs-Förderung können Sie Ihre Ausbildungs – und Prüfungskosten mit bestandener Prüfung um mehr als 70 Prozent reduzieren. Bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Härtwig gern zur Verfügung. Die Beantragung des „Aufstiegs-BAföG erfolgt beim örtlichen Amt für Ausbildungsförderung ihres Wohnsitzes.

Für Soldaten der Bundeswehr bestehen zum Ende der Dienstzeit sehr gute Fördermöglichkeiten über den Berufsförderungsdienst BFD www.bfd.bundeswehr.de. In Abhängigkeit von der Dauer Ihrer Dienstzeit als Zeitsoldat stehen Ihnen nach dem Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) verschiedene finanzielle und ideelle Förderungen zu. Dazu wenden Sie sich bitte an die Betreuer des BFD an ihrem Standort.

Eine Förderungen über die Bundesagentur für Arbeit wird nur noch im Einzelfall möglich sein. Dazu setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Fallmanager Ihrer Arbeitsagentur in Verbindung.

Förderungen über die BfA, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften o.a. sind im Einzelfall mit den zuständigen Sachbearbeitern des Förderermittelgebers abzustimmen. Für die Beibringung notwendiger Nachweise und Antragshilfen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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