Gesellenprüfung

 

Die praktischen Teile der Gesellenprüfungen Teil 1 (GP 1) und Teil 2 (GP 2) für die Kraftfahrzeugmechatroniker/-in werden durch die für Sie zuständige Kfz-Innung im BTZ durchgeführt.

Das BTZ stellt die für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf benötigten Räume, Werkstätten, Fahrzeuge, Materialien und Diagnosesysteme zur Verfügung. Wir übernehmen die logistische Vorbereitung der einzelnen Prüfungsaufgaben und richten mit unseren Ausbildern die benötigten Prüfplätze ein. Für einen reibungslosen Prüfungsablauf und die Betreuung der Prüfer stehen 2 Mitarbeiter des BTZ zur Verfügung.

Verantwortlich für die Abnahme der Prüfungen ist der Gesellenprüfungsausschuss der Kfz-Innung, in deren Einzugsbereich sich Ihr Ausbildungsbetrieb befindet.

Die Gesellenprüfung Teil 1 wird am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung Teil 1 geht mit einer Wertigkeit von 35 Prozent in das Gesamtergebnis Ihrer Gesellenprüfung ein. Bereits hier können wichtige Grundlagen für einen erfolgreichen Berufsabschluss gelegt werden.

Die Gesellenprüfung Teil 2 wird am Ende des 4. Ausbildungsjahres durchgeführt.

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