Karosserie-und Fahrzeugbauer/-in

 

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Die Ausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in hat eine Ausbildungsdauer von 3,5 Jahren und ist anerkannt durch die Verordnung vom 25. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1523).

Beschreibung des Arbeitsgebietes

Die Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in fertigen Fahrzeugaufbauten und Karosserieteile an und reparieren diese. Die Ausbildung kann in einer von drei Fachrichtungen Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosseriebautechnik und Fahrzeugtechnik erfolgen. Sie sind überwiegend in Spezialwerkstätten der Karosserieinstandsetzung oder in Fahrzeugbaubetrieben beschäftigt.

Anforderungen an die beruflichen Fähigkeiten

Die Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in führen selbständig und im Team Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung durch. Dabei handeln sie stets kundenorientiert und stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Gewerken ab. Sie planen und steuern ihre Arbeitsabläufe selbständig und kontrollieren ihre Ergebnisse unter Anwendung anerkannter Qualitätsmanagementsysteme. Dabei nutzen sie moderne Informations- und Kommunikationssysteme. Sie beraten ihre Kunden unter Beachtung von ökologischen und ökonomischen Dienstleistungsaspekten.

Informationen zur Ausbildungsordnung und zum Rahmenlehrplan finden Sie im Bereich Downloads.

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