Einladung zur ÜBL

 

Auszubildende die erstmalig an einem Lehrgang der ÜBL teilnehmen, müssen ihren Ausbildungsvertrag vorlegen. Wenn sich Änderungen im Lehrvertrag ergeben, ein Ausbildungsplatzwechsel erfolgt oder das Lehrverhältnis gelöst wird, so teilen Sie uns bitte umgehend diese Veränderung mit.

Die Einladung geht dem Ausbildungsbetrieb 4 bis 6 Wochen vor Kursbeginn zu. Sollte der Lehrling unentschuldigt nicht an einem ÜBL-Kurs teilnehmen und die Stornierung nicht spätestens sechs Kalendertage vor Kursbeginn durch den Ausbildungsbetrieb erfolgen, behält sich das BTZ vor, ab dem 01. Januar 2020 Stornierungskosten in Höhe von 90 % des jeweiligen Eigenanteils geltend zu machen. Dem Betrieb bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

Bei hinterlegter E-mail Adresse wird eine Woche vor Lehrgangsbeginn an diese Adresse eine Erinnerungsmail versendet.

Als Auszubildendender können Sie ebenfalls bei uns ihre E-Mail-Adresse hinterlegen. Sie erhalten dann parallel zum Betrieb ebenfalls die Erinnerung für den geplante Kurs.

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