Internatsanmeldung
Prioritätenliste Internatsplatzvergabe zur Prävention von SARS-CoV-2
Zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes bei Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebes bei gleichzeitiger Eindämmung der Gefahren vor Ansteckung mit dem Coronavirus werden für den Internatsbetrieb und die Vergabe der Internatsplätze nachfolgende Festlegungen getroffen. Oberste Regel ist auch im Internat die Abstandsregel von 1,5 Metern. Es gelten die gleichen Hygieneregeln wie im BTZ.
Vergabeprioritäten der Internatsplätze
- Der Teilnehmer ist unter 18 Jahre und ist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.
- Der Teilnehmer ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und ist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.
- Der Teilnehmer hat eine Anreisezeit von mehr als einer Stunde und die Zimmerreservierung erfolgte rechtzeitig vor Kursbeginn. Im Zweifel richtet sich die Vergabe nach der Reihenfolge des Eingangstermins der Zimmerreservierung.
- Der Teilnehmer hat eine Anreisezeit von mehr als einer Stunde, es liegt keine Zimmerreservierung vor, es sind aber freie Kapazitäten (siehe Zimmerbelegung) vorhanden.
- Die Zimmerreservierung erfolgte rechtzeitig, unabhängig von der Anreisedauer. Die Reihenfolge der Platzvergabe ergibt sich dann aus dem Eingangstermin der Zimmerreservierung.
- Es sind freie Kapazitäten vorhanden, unabhängig von Anreisezeit und Reservierungstermin.
Zimmerbelegung
Die Belegung der Zimmer erfolgt wenn möglich in Einzelbelegung. Die Aufbettung oder Belegung der Zweibettzimmer mit zwei Personen ist in der Regel an folgende Punkte geknüpft und muss durch die Teilnehmer schriftlich (Vordruck) vor Ort bestätigt werden
- Die Teilnehmer arbeiten im Ausbildungsbetrieb in einem festen Team.
- Die Teilnehmer bilden eine Fahrgemeinschaft.
- Die Teilnehmer sind familiär verbunden oder wohnen in einem Haushalt.
Gegenseitige Zimmerbesuche der Teilnehmer untereinander sind auf ein Minimum zu beschränken.