Internatskosten

 

Auszubildende

Internatsunterbringung einschließlich Vollverpflegung 33,00 €/Tag/Lehrling
Internatsunterbringung einschl. Vollverpflegung Aufbettung 31,00 €/Tag/Lehrling
Internatsunterbringung einschl. Vollverpflegung abzgl. Zuschuss, Grundstufe und Fachstufe 137,00 €/LG-Wo /Lehrling
Internatsunterbringung einschl. Vollverpflegung. ohne Zuschuss 197,00 €/LG-Wo/Lehrling
Internatsunterbringung einschl. Vollverpflegung abzgl. Zuschuss bei Aufbettung 127,00 €/LG-Wo/Lehrling
Internatsunterbringung einschl. Vollverpflegung ohne Zuschuss bei Aufbettung 187,00 €/LG-Wo/Lehrling
Einzelübernachtung Lehrlinge ohne Verpflegung (nicht bei ÜBL-Lehrgang buchbar) 28,00 €/Nacht

 Meisterausbildung/Weiterbildung

Einzelübernachtung Meisterausbildung/Weiterbildung bis 27 Jahre 25,00 €/Nacht
Einzelübernachtung Meisterausbildung/Weiterbildung über 27 Jahre 26,75 €/Nacht inkl. 7% MwSt
Monatsmiete Meisterausbildung Vollzeit bis 27 Jahre 245,00 €/Monat
Monatsmiete Meisterausbildung Vollzeit über 27 Jahre 262,15 €/Monat inkl. 7% MwSt

Hinweis: Der Ausbildende (i.d.R. Betrieb) hat auch die Kosten zu tragen, die aus den im Rahmen der Berufsausbildung notwenigen außerbetrieblichen Lehrgängen erwachsen. Zu diesen Kosten müssen die Übernachtungs- und Verpflegungskosten gerechnet werden. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist gemäß § 18 BBiG nichtig, weil sie zu Ungunsten des Auszubildenden von § 5 Abs. 2 Satz 1 BBiG abweicht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.1988, 5 AZR 450/87 EzB*, § 5 BBiG Nr. 25 (Quelle:  ZDH; ÜLÜ-Leitfaden vom 01.12.2020)

Fremdvermietung auf Anfrage

Die Nutzung der Parkplätze ist für unsere Teilnehmer und Gäste kostenfrei.

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