Internatskosten
Auszubildende
Internatsunterbringung einschließlich Vollverpflegung | 33,00 €/Tag/Lehrling |
Internatsunterbringung einschl. Vollverpflegung Aufbettung | 31,00 €/Tag/Lehrling |
Internatsunterbringung einschl. Vollverpflegung abzgl. Zuschuss, Grundstufe und Fachstufe | 137,00 €/LG-Wo /Lehrling |
Internatsunterbringung einschl. Vollverpflegung. ohne Zuschuss | 197,00 €/LG-Wo/Lehrling |
Internatsunterbringung einschl. Vollverpflegung abzgl. Zuschuss bei Aufbettung | 127,00 €/LG-Wo/Lehrling |
Internatsunterbringung einschl. Vollverpflegung ohne Zuschuss bei Aufbettung | 187,00 €/LG-Wo/Lehrling |
Einzelübernachtung Lehrlinge ohne Verpflegung (nicht bei ÜBL-Lehrgang buchbar) | 28,00 €/Nacht |
Meisterausbildung/Weiterbildung
Einzelübernachtung Meisterausbildung/Weiterbildung bis 27 Jahre | 25,00 €/Nacht |
Einzelübernachtung Meisterausbildung/Weiterbildung über 27 Jahre | 26,75 €/Nacht inkl. 7% MwSt |
Monatsmiete Meisterausbildung Vollzeit bis 27 Jahre | 245,00 €/Monat |
Monatsmiete Meisterausbildung Vollzeit über 27 Jahre | 262,15 €/Monat inkl. 7% MwSt |
Hinweis: Der Ausbildende (i.d.R. Betrieb) hat auch die Kosten zu tragen, die aus den im Rahmen der Berufsausbildung notwenigen außerbetrieblichen Lehrgängen erwachsen. Zu diesen Kosten müssen die Übernachtungs- und Verpflegungskosten gerechnet werden. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist gemäß § 18 BBiG nichtig, weil sie zu Ungunsten des Auszubildenden von § 5 Abs. 2 Satz 1 BBiG abweicht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.1988, 5 AZR 450/87 EzB*, § 5 BBiG Nr. 25 (Quelle: ZDH; ÜLÜ-Leitfaden vom 01.12.2020)
Fremdvermietung auf Anfrage
Die Nutzung der Parkplätze ist für unsere Teilnehmer und Gäste kostenfrei.