Fach- und Sachkunde § 8 HwO

 

Die Fach- und Sachkunde dient dem Nachweis meisterähnlicher Kenntnisse entsprechend § 8 HwO in einem bestimmten Fachgebiet. Der Nachweis ist die Grundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Handwerkskammer zur Eintragung in die Handwerksrolle nach § 8 der Handwerksordnung (HWO). Die Fach-und Sachkunde beinhaltet den Nachweis theoretischer und praktischer Kenntnisse aus den Themengebieten:

  • Motorentechnik Ottomotor
  • Motorentechnik Dieselmotor
  • Systeme zur Abgasnachbehandlung bei Otto- und Dieselmotoren
  • Funktion elektrischer und elektronischer Systeme im Kraftfahrzeug
  • Vorbereitung und Durchführung einer Abgasuntersuchung
  • Vorbereitung eines Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung
  • Fahrwerktechnik, Räder und Reifen
  • Bremsanlagen in Kraftfahrzeugen
  • wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen der Betriebs- und Mitarbeiterführung.

Die Prüfung dauert in der Regel zwei Tage. Der Termin wird individuell mit Ihnen vereinbart. Die Kosten für die Prüfung einschließlich Gutachten zur Vorlage bei der Handwerkskabmmer betragen 925,- €.

Die Kosten für den Nachweis der Fach- und Sachkunde für Teiltätigkeiten nach § 7 HwO betragen einschließlich des Gutachtens 625,- €. Die Prüfung dauert einen Tag.

Für die inhaltliche und terminliche Absprache zur Prüfung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Für die Erteilung der Ausnahmebewilligung auf Grundlage unseres Gutachtens ist Ihre örtliche Handwerkskammer zuständig.

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