AU- Prüfungslehrgänge

 

Offiziell anerkannte Prüfungslehrgänge!

Gesetzlich vorgeschrieben für alle AU-Fachkräfte in Kfz-Werkstätten.

Ziel der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung nach § 29 StVZO ist es, die Vorschriftsmäßigkeit, die Verkehrssicherheit und die Umweltverträglichkeit aller zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge (PKW, NKW, KOM und Krafträder) auf einheitlich hohem Nineau zu gewährleisten. Hierzu zählt auch die erfolgreich durchgeführte Untersuchung des Abgasverhaltens an allen untersuchungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit und ohne OBD-System in den anerkannten AU-Betrieben.

Die Frist für die Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.

Einteilung der AU-Prüfungslehrgänge

Teil a PKW mit Fremdzündungsmotorr mit/ohne OBD PKW
Teil b Fahrzeuge mit Dieselmotor bis 7,5 t zGG mit/ohne OBD PKW/Transporter
Teil c Fahrzeuge mit Dieselmotor und über 2,8 t zGG mit/ohne OBD  NKW
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner