Gasanlagen GAP und GSP
Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP)
Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können.
Die Frist für die Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.
Gassystemeinbauprüfung (GSP) inkl. GAP
Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem und zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich, die von einer hierfür anerkannten Kfz-Werkstätte durchgeführt werden kann.
Die Frist für die Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.